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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
TM Fenstermonteur
Inhaber: Mohammadreza Zarefakhrian
Reiherstrasse 6 28239 Bremen
1. Geltungsbereich und anwendbares Recht
Für alle Lieferungen, Leistungen und Vertragsverhältnisse von TM Fenstermonteur gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gilt deutsches Recht.
2. Vertragsgrundlagen
2.1 Auftragsannahme
Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich. Abweichende Wünsche des Auftraggebers werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung Vertragsbestandteil.
2.2 Liefer- und Montageverzögerungen
Kommt es zu Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Lieferprobleme unserer Hersteller, technische Störungen oder Witterung, verlängert sich die Liefer- und Montagezeit entsprechend.
Bei sehr langen Verzögerungen kann jede Vertragspartei ohne zusätzliche Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten.
Verzögerungen, die der Auftraggeber verursacht, gehen zu seinen Lasten.
3. Leistungen durch Partnerfirmen
Leistungen wie Rollläden, Raffstore, Sonnenschutzsysteme, Notverglasungen, Wintergärten und Überdachungen werden durch ausgewählte Partnerfirmen ausgeführt.
TM Fenstermonteur übernimmt die Koordination und bleibt Ihr Ansprechpartner. Die Ausführung und Gewährleistung dieser Leistungen erfolgt durch den jeweiligen Partnerbetrieb.
4. Mängelrüge
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Montage schriftlich anzuzeigen.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Reklamation offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
5. Gewährleistung
5.1 Fristen
Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, sofern es sich nicht um Bauleistungen handelt.
5.2 Nachbesserung
Bei berechtigten Mängeln hat TM Fenstermonteur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Solange wir diese Pflichten erfüllen, besteht kein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
5.3 Fremdmontagen
Montieren Dritte unsere Produkte, entfällt die Gewährleistung für daraus entstehende Schäden oder Fehlfunktionen.
5.4 Bauliche Voraussetzungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum Liefer- oder Montagetermin alle baulichen Bedingungen erfüllt sind. Verzögerungen oder Zusatzkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.5 Richtlinien für Glas
Für die Beurteilung von Mängeln bei Isolierglas gilt die entsprechende Richtlinie zur visuellen Qualität von Mehrscheiben-Isolierglas.
6. Anlieferung und Montagebedingungen
Die Anlieferung setzt voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar am Gebäude entladen kann.
Zusatzwege oder erschwerte Bedingungen werden berechnet.
Transporthilfen über das zweite Stockwerk hinaus muss der Auftraggeber bereitstellen.
Wird die Montage durch den Auftraggeber behindert, werden die daraus entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
7. Abschlagszahlungen
Bei Teilleistungen können Abschlagszahlungen in Höhe des bereits erbrachten Wertzuwachses verlangt werden.
8. Fälligkeit der Zahlung
Die Zahlungen sind nach Lieferung oder Abnahme der Leistung sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9. Abnahme
Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, gilt diese zwölf Werktage nach schriftlicher Aufforderung als durchgeführt, sofern keine Mängel gemeldet werden.
10. Pauschalierter Schadensersatz
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ausführung der Arbeiten, kann TM Fenstermonteur 10 Prozent der Auftragssumme als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden nachweisen.
11. Technische Hinweise
Der Auftraggeber ist für regelmäßige Wartung der eingebauten Produkte verantwortlich.
Bei modernen Fenster- und Türsystemen ist ein Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6 erforderlich. Die Planung liegt beim Auftraggeber bzw. Bauherrn.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TM Fenstermonteur.
Verpfändungen oder Weiterveräußerungen ohne Zustimmung sind nicht gestattet.
Im Falle von Weiterverkäufen werden Forderungen automatisch an TM Fenstermonteur abgetreten.
13. Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
14. Urheberrecht
Angebote, Zeichnungen, Aufmaßdaten und technische Unterlagen bleiben Eigentum von TM Fenstermonteur und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben werden.
15. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
16. Information zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO
TM Fenstermonteur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und für notwendige vorvertragliche Maßnahmen.
Eine Weitergabe an Dritte findet nur zur Vertragserfüllung statt, z. B. an Partnerfirmen.
Daten werden gelöscht, sobald der Zweck erfüllt ist.
Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch.


